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Unternehmenssteuern und Besteuerung der Gesellschafter

Die Besteuerung hängt von der Rechtsform, dem Rechtsgrund einer Auszahlung und den Umständen des Einzelfalls ab. Unternehmenssteuern und Steuern der Beteiligten sind zu unterscheiden. Einnahmen der Gesellschaft sind nicht mit Zahlungen an ihre Gesellschafter oder Mitglieder gleichzusetzen. Zuerst wird die Steuerpflicht der Gesellschaft, danach die Besteuerung des jeweiligen Zahlungsempfängers ermittelt. Überweisungszweck, Unterlagen und tatsächliches Geschäft müssen übereinstimmen.

RechtsformKörperschaftsteuerTypische Auszahlungen
UAB / AB17 %; ggf. 7 % oder 0 % unter VoraussetzungenArbeitslohn, Dividenden, tatsächliche Vermögens- oder Finanzierungsgeschäfte
MBDieselben allgemeinen KörperschaftsteuersätzeEntnahmen für persönlichen Bedarf, Gewinnausschüttungen, zivilrechtliche Vergütungen
IĮDieselben allgemeinen KörperschaftsteuersätzePersönliche Entnahmen und Gewinnausschüttungen an den Inhaber
VšĮBesteuerung wirtschaftlicher Gewinne mit möglichen VergünstigungenVergütung tatsächlicher Arbeit oder rechtmäßiger Geschäfte; keine Gewinnausschüttung an Teilhaber

Die Körperschaftsteuer wird auf den steuerpflichtigen Gewinn erhoben, nicht auf sämtliche Kontoeingänge. Die Umsatzsteuer richtet sich nach Lieferungen und Leistungen; die persönliche Einkommensteuer nach der Einkommensart. [S1, S3, S6]

Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Voraussetzungen und Steuersätze sind im Einzelfall zu prüfen.