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Steuern der UAB

Ein Gesellschafter einer litauischen UAB kann Zahlungen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erhalten. Dividenden und Arbeitslohn haben unterschiedliche Funktionen und werden unterschiedlich besteuert.

Dividenden an natürliche Personen: 15 % GPM, die die litauische Gesellschaft einbehält. Auf Dividenden fallen keine lohnbezogenen VSD-/PSD-Beiträge an. Die Meldung erfolgt mit GPM313 bis zum 15. des Folgemonats und GPM312 bis zum 15. Februar des Folgejahres. Die GPM wird je nach Auszahlungsdatum bis zum 15. oder letzten Tag des Auszahlungsmonats abgeführt. [S7, S10]

Für Dividenden sind ein Gewinnverwendungsbeschluss und Finanzunterlagen erforderlich. Die Gesellschafterstellung allein berechtigt nicht zur freien Verwendung von Gesellschaftsmitteln.

Arbeitslohn: Arbeitnehmerbeiträge 19,5 %, bei zusätzlicher Altersvorsorge weitere 3 %. Arbeitgeberbeiträge richten sich nach Vertrag und Unfallrisikogruppe; häufige Sätze der Risikogruppe I: 1,77 % bei unbefristeten und 2,49 % bei befristeten Verträgen. Die GPM richtet sich nach der jährlichen Progression und dem gegebenenfalls geltenden Freibetrag. [S8, S3]

Beispiel: 2.000 EUR Brutto, kein Freibetrag, keine zusätzliche Altersvorsorge, 20 % GPM, Arbeitgeberbeitrag 1,77 %: GPM 400 EUR, Arbeitnehmerbeiträge 390 EUR, Netto 1.210 EUR, gesamter Arbeitgeberaufwand 2.035,40 EUR. Die jährliche Steuerveranlagung kann das Ergebnis verändern.

Körperschaftsteuer und Dividenden zusammen

Annahme: Handels- und steuerlicher Gewinn betragen jeweils 10.000 EUR; der gesamte Gewinn nach Körperschaftsteuer darf an eine natürliche Person ausgeschüttet werden; keine Rücklagen oder sonstigen Einschränkungen.

KörperschaftsteuerSteuerGewinn nach Steuer15 % Dividenden-GPMNetto beim EmpfängerGesamtbelastung
0 %0 EUR10.000 EUR1.500 EUR8.500 EUR15 %
7 %700 EUR9.300 EUR1.395 EUR7.905 EUR20,95 %
17 %1.700 EUR8.300 EUR1.245 EUR7.055 EUR29,45 %

Dieses Rechenmodell beruht auf S1 und S10. Bei MB-Gewinnausschüttungen können dieselben Beträge entstehen, das GPM-Zahlungsverfahren ist jedoch anders. 17 % und 15 % dürfen nicht einfach addiert werden: Die zweite Steuer wird auf den bereits verminderten Betrag erhoben.

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Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Voraussetzungen und Steuersätze sind im Einzelfall zu prüfen.