Umsatzsteuerregistrierung
Der reguläre litauische Umsatzsteuersatz beträgt 21 %. Seit 2026 gelten für gesetzlich bestimmte Umsätze auch 12 %, 5 % und 0 %. Ob ein ermäßigter Satz gilt, hängt vom konkreten Umsatz ab. [S11]
Seit dem 1. Mai 2025 wird die Umsatzgrenze von 45.000 EUR für die Registrierung anhand des vergangenen oder laufenden Kalenderjahres beurteilt, nicht anhand der letzten rollierenden zwölf Monate. Berücksichtigt werden die in Litauen ausgeführten und für die Grenze relevanten Lieferungen und Leistungen. [S12]
Eine Registrierung kann bereits früher erforderlich sein, etwa beim Bezug ausländischer Dienstleistungen im Reverse-Charge-Verfahren, beim Erwerb von Waren aus anderen EU-Staaten über 14.000 EUR oder bei bestimmten Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten. Ein praktisches Beispiel ist Werbung bei ausländischen Anbietern wie Google oder Meta.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die litauische Kleinunternehmerregelung (SVS) genutzt werden: Auf begünstigte inländische Umsätze wird keine Umsatzsteuer berechnet, auf bestimmte ausländische Einkäufe kann sie dennoch anfallen. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich. Die Erklärung PVM101 ist für den betreffenden Monat bis zum 25. des Folgemonats einzureichen; bei EU-Leistungen kann FR0564 erforderlich sein. Umsätze mehrerer Gesellschaften verbundener Personen sind nach den einschlägigen Umsatzsteuerregeln gesondert zu prüfen. [S13]
Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Voraussetzungen und Steuersätze sind im Einzelfall zu prüfen.