Weitere Unternehmenssteuern
Weitere Steuern hängen von Vermögen und Tätigkeit des Unternehmens ab. Möglich sind Immobilien- und Grundsteuern, Umweltabgaben, Verbrauchsteuern und sonstige besondere Pflichten. Es gibt kein einheitliches Steuerpaket, das für alle Unternehmen gilt.
Bei Immobilien sind Steuerwert, kommunaler Steuersatz, Vergünstigungen und Nutzungsgrundlage zu prüfen. Für sonstige Immobilien liegt der allgemeine kommunale Satz bei 0,5–3 %; für verwahrloste Immobilien können 1–5 % gelten, hinzu kommt ein zusätzlicher Satz von 0,2 %. Eine juristische Person kann auch für Immobilien steuerpflichtig werden, die sie von einer natürlichen Person länger als einen Monat zur Nutzung übernimmt. Die bloße Bereitstellung einer Geschäftsanschrift ist von der tatsächlichen Übernahme und Nutzung von Räumen zu unterscheiden. [S14]
Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Voraussetzungen und Steuersätze sind im Einzelfall zu prüfen.