Steuern einer öffentlichen Einrichtung (VšĮ)
Die Gemeinnützigkeit einer litauischen öffentlichen Einrichtung (VšĮ) bedeutet nicht automatisch Steuerfreiheit. Steuerpflichtige Gewinne aus wirtschaftlicher Tätigkeit unterliegen grundsätzlich 17 % Körperschaftsteuer, bei Erfüllung der Voraussetzungen gegebenenfalls 7 % oder 0 %. Zweckgebundene Finanzierung und Spenden sind von kommerziellen Einnahmen zu unterscheiden.
Eine VšĮ kann den steuerpflichtigen Gewinn um Mittel mindern, die im laufenden Steuerzeitraum unmittelbar für gemeinwohlorientierte Tätigkeiten eingesetzt oder für die Verwendung in den zwei folgenden Zeiträumen vorgesehen sind. Nachweise sind erforderlich; bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung kann eine Neuberechnung der Steuer notwendig werden. Erklärung: PLN204N. [S6]
An Teilhaber dürfen keine Dividenden ausgeschüttet werden. Ein Teilhaber kann eine Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeit oder einen anderen rechtmäßigen Vorgang erhalten; die Teilhaberstellung allein ist kein Auszahlungsgrund. Maßgeblich ist der tatsächliche Inhalt des Geschäfts. Eine VšĮ sollte nicht allein zur privaten Entnahme von Geschäftsgewinnen gewählt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Die Umsatzsteuer hängt von den erbrachten Leistungen ab. Befreiungen etwa für Bildungs- oder Gesundheitsleistungen gelten nur unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen; nicht sämtliche Leistungen einer VšĮ sind umsatzsteuerfrei.
Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Voraussetzungen und Steuersätze sind im Einzelfall zu prüfen.