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Weitere Rechtsformen

Für Aktiengesellschaften (AB) entsprechen die allgemeinen Grundsätze der Körperschaftsteuer, Lohnbesteuerung und Dividenden an natürliche Personen den für UAB beschriebenen Regeln.

Für Vereine gelten Vorschriften für nicht gewinnorientierte Organisationen; ihre Mitgliedschaftsverhältnisse entsprechen jedoch nicht denen von Teilhabern einer VšĮ. Für persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften sind die in S9 genannten Sozialversicherungsregeln relevant.

Bevor für diese Rechtsformen detaillierte Informationen veröffentlicht werden, sind ihre Leitungsstrukturen sowie die rechtlichen Regeln für Ausschüttungen und sonstige Zahlungen gesondert zu prüfen.

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Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Voraussetzungen und Steuersätze sind im Einzelfall zu prüfen.