Buchführung und Steuererklärungen
Einkünfte eines MB-Mitglieds der Klasse B werden in dessen persönlicher Erklärung GPM311 angegeben. Für das Steuerjahr 2026 nennt die litauische Steuerverwaltung (VMI) den 3. Mai 2027 als Frist. Die MB meldet Auszahlungen in GPM312 bis zum 15. Februar 2027. Persönliche GPM des Mitglieds und Sozialversicherungsbeiträge der MB werden nicht mit einer einzigen Erklärung abgewickelt. [S4]
Vor einer Auszahlung an einen Beteiligten sind je nach Rechtsgrund geeignete Unterlagen vorzubereiten: Gewinnverwendungsbeschluss, Dienstleistungsvertrag und Leistungsnachweise, Arbeitsunterlagen oder tatsächliche Finanzierungs- bzw. Vermögensgeschäfte. Der Verwendungszweck einer Banküberweisung ersetzt diese Nachweise nicht.
Steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben sind getrennt von der GPM des Empfängers zu beurteilen. Insbesondere dürfen Entnahmen unter Code 02 durch MB-Mitglieder und IĮ-Inhaber nicht automatisch in voller Höhe als Betriebsausgaben gelten. Ein detailliertes Modell wird hier nicht dargestellt, da hierfür eine gesonderte Prüfung der aktuellen Auslegung von Art. 17 des Körperschaftsteuergesetzes erforderlich ist.
Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Voraussetzungen und Steuersätze sind im Einzelfall zu prüfen.