Grundsätze der Einkommensteuer
2026 gelten für die entsprechenden Kategorien des jährlichen persönlichen Einkommens progressive Einkommensteuersätze (GPM):
| Jahreseinkommen nach dem allgemeinen Tarif | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 83.237,40 EUR (36 Durchschnittslöhne) | 20 % |
| Anteil von 83.237,40 bis 138.729 EUR (60 Durchschnittslöhne) | 25 % |
| Anteil über 138.729 EUR | 32 % |
Für Einnahmen eines Mitglieds einer kleinen Partnerschaft (MB) aus zivilrechtlichen Verträgen gilt bis zu einer gemeinsamen Grenze von 12 Durchschnittslöhnen (27.745,80 EUR) für die betreffenden nicht aus Beschäftigung stammenden Einkünfte eine Sonderregel mit 15 %. Der darüber hinausgehende Anteil unterliegt dem progressiven Tarif. Der gesamte Betrag wird bei der Ermittlung der allgemeinen Tarifgrenzen berücksichtigt. Es handelt sich nicht um eine Vergünstigung je Einzelvertrag.
Dividenden unterliegen einem festen Steuersatz von 15 %. [S3, S10]
Stand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Voraussetzungen und Steuersätze sind im Einzelfall zu prüfen.