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Auslandsgeschäfte: Umsatzsteuerregistrierung und die 45.000-€-Grenze
Erstellt: 2026-10-14 · Legal Office Redaktion
Laut VMI können Einkäufe aus dem Ausland oder Dienstleistungen an andere EU-Staaten auch unter 45.000 € litauischem Umsatz eine Umsatzsteuerregistrierung auslösen. Die Registrierung bedeutet nicht automatisch eine Besteuerung sämtlicher Inlandsumsätze: Die Voraussetzungen der litauischen Kleinunternehmerregelung (SVS) sind gesondert zu prüfen.
Klären Sie Registrierung und SVS mit Ihrer Buchhaltung vor dem Geschäft. Bei Anwendung der litauischen SVS besteht kein Vorsteuerabzug.
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